IMMOBILIENREGELUNG NACH TRENNUNG – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

Blog Article




Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Versteigerung der Immobilie



Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht weiterlesen... geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Report this page